Regeln für E-Scooter
An die
Bezirksvertretung Köln-Innenstadt
Zu Hd. Herrn Bezirksbürgermeister
Andreas Hupke und Vertretung
Ludwigstr. 8
50667 Köln
Nr. 8/2022-2026
Neue Regeln für den E-Scooter-Verkehr in der Innenstadt
Die Seniorenvertretung-Köln-Innenstadt fordert die Verwaltung und den Rat der Stadt Köln auf, die Unzulänglichkeiten des E-Scooter-Verkehrs in der Innenstadt durch neue Regeln zu beseitigen, z.B. durch eine Beschränkung der zugelassen Scooter auf 500 in der Innenstadt, durch klare Regelungen mit den Betreibern, die für das unzulässige Abstellen der Fahrzeuge haften und finanziell zur Rechenschaft gezogen werden. Den Betreibern wird auferlegt über ihre digitalen Kontrollmöglichkeiten das illegale Abstellen von Scootern zu verhindern und für den unmittelbaren Abtransport auf ihre Kosten zu sorgen.
Begründung
Trotz der bisherigen Bemühungen der Verwaltung den „Wildwuchs“ des E-Scooter-Verkehrs zu begrenzen ist festzustellen, dass dieses insbesondere in der Innenstadt zu keinem positiven Ergebnis geführt hat. E-Scooter werden immer noch in großer Zahl „wild“ abgestellt: auf Bürgersteigen, in Grünflächen etc. Die Betreiber der E-Scooter müssen für das Zuwiderhandeln ihrer Kunden haftbar gemacht werden. Gerade ältere Menschen, Rollatornutzer und Rollstuhlfahrer, aber auch Eltern mit Kindern sind darauf angewiesen, dass die Bürgersteige ungehindert benutzbar und nicht durch illegal abgestellte Scooter zugestellt werden. Entsprechende verschärfte Regelungen können durch Regelungen für Sondernutzungen getroffen werden (siehe Düsseldorf). Gerade jüngst geht durch die Presse, dass die Stadt Paris überlegt die Nutzung von E-Scootern in der Stadt ganz zu untersagen. An diesen Vorbildern sollte sich die Stadt Köln orientieren.
Köln, den 10. Dez. 2022
Seniorenvertretung Köln-Innenstadt
Karl-Heinz Pasch Wilfried Bröckelmann Maria Flöge-Becker
Sprecher stellv. Sprecher
Hans-Anton Meurers Hubert Alflen