Umtausch Führerschein
Die EU hat im Zuge einer gemeinsamen Verkehrspolitik beschlossen, bestehende Unterschiede bei der Gültigkeitsdauer von Führerscheinen und bei den Fahrzeugunterklassen zu beseitigen (s. EU-Richtlinie 2006/126/EG). Ob sie ihren Führerschein umtauschen müssen und bis wann sie Zeit dazu haben, können sie unserer Grafischen Beschreibung hierunter entnehmen. Folgen sie den Fragen über „Ja“ oder „Nein“ bis zu ihrem Termin. Das Ausstellungsdatum auf der Chipkarten-Version finden Sie unter 4a.
Beitragsbild von Andreas Breitling auf Pixabay
Grafische Beschreibung:
Hinweise zum Umtausch
Grundsätzlich Persönliches Erscheinen *) bei der Führerscheinstelle am Wohnsitz ist erforderlich! (Personalausweis oder Reisepass und selbstverständlich den Führerschein mitbringen).
Kosten: ca. 25 Euro
Vor dem jeweiligen Termin ist ein Umtausch jederzeit möglich.
Das Bußgeld für die Überschreitung der Fristen beträgt 10 Euro.
*) In Köln gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen!