Antrag E-Tretroller

Antrag an die Bezirksvertretung Innenstadt (über Bezirksarbeitsgemeinschaft):

Die Bezirksvertretung wird gebeten, bei der Stadt Köln den Antrag zu stellen, die Vermietung von elektrischen Kleinstfahrzeugen in der Innenstadt unmöglich zu machen.

Trotz der zwischen der Verwaltung und den Vermietungsfirmen vereinbarten Regelungen stehen immer noch diese Fahrzeuge überall in der Innenstadt an den unmöglichsten Stellen, vor allen Dingen auch auf Bürgersteigen und auf Fahrradwegen, u.a. auch auf Parkplätzen für Schwerbehinderte. Großstädte wie Paris und Amsterdam haben die Vermietung für unzulässig erklärt. Dies wird wohl auch in Gelsenkirchen geschehen. Die Fahrzeuge sollten von Privateigentümern weiter genutzt werden können, nur das massenhafte Abstellen der gewerblich vermieteten Fahrzeuge zur sofortigen Anmietung sollte unterbunden werden.

Die Bezirksvertretung soll bei der Stadt Köln anfragen, welche Maßnahmen das Ordnungsamt bisher unternommen hat, auf Bürgersteigen falsch abgestellte Fahrzeuge zu entfernen. Welche Sanktionen sind gegenüber den Vermietungsfirmen erfolgt? Besteht die Möglichkeit, durch Änderungen der Sondernutzungssatzung zu verhindern, dass diese Fahrzeuge nicht auf den dafür vorgesehenen Plätzen, sondern überall abgestellt werden.